Machen Sie keinen Fehler – jede unüberlegte Aussage kann schwerwiegende Folgen haben. Ihr Schweigen darf nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) niemals zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Erst nach einer umfassenden Akteneinsicht und sorgfältigen Analyse entwickle ich für Sie die richtige Verteidigungsstrategie. Mein Ziel ist es, Sie ehrlich zu beraten und gemeinsam eine realistische und erfolgversprechende Lösung zu finden.
Ob Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung oder Haftprüfung – ich kämpfe mit
voller Energie und Entschlossenheit an Ihrer Seite.
Meine Schwerpunkte:
- Kapitaldelikte (Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung)
- Körperverletzungsdelikte
- Vermögens- und Eigentumsdelikte
- Freiheitsdelikte (z. B. Nötigung, Bedrohung, Freiheitsberaubung)
- Sexualstraftaten
- Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
- Verkehrsdelikte
- Beleidigungsdelikte
- Ordnungswidrigkeiten
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, übernehme ich Ihre
Verteidigung auch als Pflichtverteidiger.
Das Asyl- und Aufenthaltsrecht gehört zu den sensibelsten und existenziellsten Rechtsgebieten. Für Betroffene steht oftmals ihre gesamte Zukunft auf dem Spiel. Viele Menschen mussten über Nacht ihre Heimat verlassen, Familie, Freunde und ihr gesamtes Hab und Gut zurücklassen. Häufig sind sie unter lebensgefährlichen Umständen und menschenunwürdigen Bedingungen nach Europa geflohen. Gerade in dieser schwierigen Situation ist es von entscheidender Bedeutung, einen kompetenten und engagierten Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben, der nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt, sondern auch Verständnis für die persönliche Lage der Schutzsuchenden mitbringt. Insbesondere in einem Land mit fremder Sprache und Kultur ist rechtlicher Beistand unerlässlich.
Aufgrund meiner besonderen Sprach- und Landeskenntnisse sowie langjähriger Erfahrung
verfüge ich über spezielle Expertise im Zusammenhang mit Asyl- und
Aufenthaltsverfahren
von Mandanten aus dem Iran und Afghanistan.
Meine Schwerpunkte im Asyl- und Aufenthaltsrecht umfassen insbesondere:
-Dublin-III-Verfahren: Prüfung der Zuständigkeit anderer
EU-Mitgliedsstaaten und
Verhinderung unrechtmäßiger Überstellungen.
-Asylverfahren: Beratung und Vertretung vom Asylantrag über die Anhörung
bis hin
zum Gerichtsverfahren.
-Flughafenverfahren: Eilverfahren direkt bei der Einreise am Flughafen.
-Abschiebungs- und Überstellungsverfahren: Rechtsschutz gegen
Abschiebungen,
Überstellungen und Einreisesperren.
-Drittstaatenverfahren: Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen bei
Rückführungen
in Drittstaaten.
-Aufenthaltsrechtliche Verfahren: Aufenthaltstitel,
Niederlassungserlaubnis,
Familiennachzug und humanitäre Aufenthaltstitel.
-Einbürgerungsverfahren: Begleitung und rechtliche Vertretung im
Verfahren zur
Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit.
-Zuwanderung zur selbständigen Erwerbstätigkeit (§ 21 AufenthG): Beratung
und
Antragstellung für Unternehmer und Selbständige.
Mein Ziel ist es, mit juristischem Fachwissen, interkultureller Kompetenz und persönlichem Engagement für Sie eine realistische und sichere Perspektive zu schaffen.
Ihr kompetenter Ansprechpartner bei Scheidung, Unterhalt & Sorgerecht
Familienrechtliche Konflikte gehören zu den schwierigsten Situationen im Leben.
Ob Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht oder Umgangsrecht – sie erfordern nicht nur
juristisches Fachwissen, sondern auch Verständnis für die persönliche und emotionale
Lage aller Beteiligten.
Als Fachanwalt für Familienrecht in Bremen unterstütze ich Sie mit umfassender
Erfahrung, klarer Strategie und dem Ziel, Ihre Interessen bestmöglich zu wahren –
sei
es im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung oder in einem gerichtlichen Verfahren.
Meine Leistungen im Familienrecht:
Scheidung und Trennung – Beratung und Vertretung bei einvernehmlichen und
streitigen Scheidungen.
Unterhaltsrecht – Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen auf
Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt.
Sorgerecht & Umgangsrecht – Entwicklung kindgerechter Lösungen für Sorge-
und Umgangsregelungen.
Vermögensauseinandersetzung – Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich,
Hausratsteilung und Immobilienfragen.
Gewaltschutzverfahren – Eilanträge und gerichtliche Maßnahmen nach dem
Gewaltschutzgesetz.
Ehevertrag & Vorsorge – Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und
Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Warum ein Fachanwalt für Familienrecht?
Überdurchschnittliche Fachkompetenz im Familienrecht.
Langjährige Erfahrung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren.
Kontinuierliche Fortbildung zur Sicherung höchster Beratungsqualität.
Durch meine langjährige Zusammenarbeit mit zahlreichen Taxiunternehmen im Großraum Bremen habe ich ein breites Spektrum an praktischen Erfahrungen im Verkehrsrecht gesammelt. Dies umfasst unter anderem die Verteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren, die Vertretung bei Fahrverboten und Punkten in Flensburg sowie die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfällen. Meine Mandanten profitieren von einer fundierten rechtlichen Beratung, die sowohl die speziellen Bedürfnisse von Berufskraftfahrern als auch die Interessen von Privatpersonen berücksichtigt. Ziel ist stets eine effektive und lösungsorientierte Vertretung, um rechtliche und wirtschaftliche Nachteile so gering wie möglich zu halten.
Das Arbeitsrecht ist einer der zentralen Bereiche unseres täglichen Lebens, da es unmittelbar das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betrifft. Konflikte im Arbeitsverhältnis können weitreichende Folgen für die berufliche und private Existenz haben. Durch meinen universitären Schwerpunkt im Arbeitsrecht verfüge ich über fundierte Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung. Ich berate Sie umfassend sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte konsequent durchzusetzen. Dabei ist es mein Ziel, praxisnahe, wirtschaftlich sinnvolle und auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Lösungen zu entwickeln.
Meine Schwerpunkte im Arbeitsrecht umfassen insbesondere:
Arbeitsverträge: Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen
und
Dienstverträgen.
Kündigungen: Beratung und Vertretung bei ordentlichen und
außerordentlichen
Kündigungen, Kündigungsschutzklagen.
Aufhebungsverträge: Verhandlung fairer Konditionen, insbesondere im
Hinblick auf
Abfindung, Arbeitszeugnis und Sperrzeitrisiken.
Diskriminierung und Gleichbehandlung: Durchsetzung oder Abwehr von
Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Mobbing am Arbeitsplatz: Rechtliche Maßnahmen und gerichtliche
Durchsetzung
von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.
Lohn- und Gehaltsansprüche: Geltendmachung offener Vergütungen,
Überstundenvergütung, Bonuszahlungen.
Betriebsverfassungsrecht: Beratung bei Fragen rund um Betriebsrat,
Mitbestimmung
und betriebliche Mitwirkungsrechte.
Mein Anspruch ist es, Sie sowohl präventiv durch rechtssichere Vertragsgestaltung als auch in Konfliktfällen engagiert zu vertreten.
Fachanwalt für Strafrecht – Ihr Vorteil bei strafrechtlichen Verfahren
Der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ ist eine geschützte Bezeichnung, die nur
Rechtsanwälte führen dürfen, die besondere theoretische und praktische Kenntnisse
im Strafrecht nachgewiesen haben. Die Verleihung dieses Titels durch die
Rechtsanwaltskammer setzt unter anderem voraus:
- den erfolgreichen Abschluss eines umfangreichen
Fachanwaltslehrgangs,
- den Nachweis besonderer praktischer Erfahrung durch die
eigenverantwortliche Bearbeitung zahlreicher strafrechtlicher Mandate,
- sowie regelmäßige Fortbildungen zur dauerhaften Aktualisierung des
Fachwissens (§ 15 FAO).
Meine Tätigkeit als Fachanwalt für StrafrechtAls Fachanwalt für
Strafrecht berate und verteidige ich meine Mandantinnen und
Mandanten mit Kompetenz, Erfahrung und Engagement in allen Bereichen des
Strafrechts – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.
Ich übernehme
die Strafverteidigung unter anderem in folgenden Bereichen:
-Allgemeine Strafsachen (z. B. Diebstahl, Körperverletzung, Betrug)
-Jugendstrafrecht
-Betäubungsmittelstrafrecht
-Sexualstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht
Verkehrsstrafrecht
Untersuchungshaft und Haftsachen
Nebenklagevertretung und Opferschutz
Dabei lege ich größten Wert auf eine individuelle, diskrete und durchsetzungsstarke Vertretung – mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Ich wurde 1978 in Teheran (Iran) geboren. Im Iran studierte ich Gentechnik und schloss das Studium mit einem Bachelorgrad ab. Nach meiner Ankunft in der Bundesrepublik Deutschland nahm ich das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bremen auf, wobei ich meinen Schwerpunkt im Bereich Arbeits- und Sozialrecht setzte.
Bereits während des Studiums wurde ich vom Landgericht Hannover als allgemein
beeidigter
Dolmetscher und ermächtigter Übersetzer für die persische Sprache (Farsi) bestellt.
Diese
Tätigkeit ermöglichte mir über viele Jahre hinweg tiefe Einblicke in die Abläufe
gerichtlicher
Verfahren und die Arbeitsweise zahlreicher Kolleginnen und Kollegen. Die hier
gesammelten
Erfahrungen prägen bis heute meine anwaltliche Tätigkeit.
Nach dem ersten Staatsexamen absolvierte ich mein Referendariat beim
Oberlandesgericht
Oldenburg. Mit erfolgreichem Abschluss des zweiten Staatsexamens nahm ich meine
Tätigkeit als Rechtsanwalt auf. Von 2017 bis 2019 leitete ich eine
Arbeitsgemeinschaft im
Strafrecht an der Universität Bremen.
Heute bin ich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Mit meiner Spezialisierung auf Strafverteidigung biete ich meinen Mandanten fundiertes Fachwissen, langjährige praktische Erfahrung und eine konsequente, engagierte Vertretung ihrer Interessen.
Mitgliedschaften und Funktionen:
-Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen
-Mitglied des Bremischen Anwaltsvereins
-Rechtsberater der Vereinigung zur Verteidigung der Menschenrechte im Iran e. V.
Rechtsanwaltskanzlei Moschref
Reza Moschref
Obernstr. 16
28195 Bremen
Kontakt
Telefon: 0421 322 777 2
Mobil: 0174 405 505 9
Telefax: 0421 322 777 3
E-Mail: info@rechtsanwalt-moschref-bremen.de
Zulassung: Die gesetzliche Bezeichnung des Berufsträgers lautet
"Rechtsanwalt" und wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Die zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 5 TMG ist die
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen
Knochenhauerstraße 36/37
28195 Bremen
Telefon: 0421 - 16897-0
Telefax: 0421 - 16897-20
E-Mail: info@rak-bremen.de
Internet: www.rak-bremen.de
Berufsrechtliche Regelungen:
• Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
• Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
• Fachanwaltsordnung (FAO)
• Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
• Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union
Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de
eingesehen werden.
Steuernummer: 60 247 04503
Finanzamt Bremen
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
Berufshaftpflichtversicherung:
Markel International
Luisenstrasse 14
80333 München
Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens
über den europäischen Wirtschaftsraum. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind
aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet
eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von
250.000,00 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
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